Frau am Platz im Zugabteil und guckt lächelnd aus dem Fernster

Bayerisches Ermäßigungs-Ticket

Ganz Deutschland mit dem
bayerischen Ermäßigungsticket
für 29,- Euro

Hier finden Sie Informationen rund um das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende.

NOCH FRAGEN? HIER GIBT ES DIE ANTWORTEN.

Allgemeines

Das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket, das ebenfalls bundesweit genutzt werden kann.

Berechtigte Nutzer1 für das bayerische Ermäßigungsticket sind:

  • Auszubildende, die Berufsschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen in Bayern besuchen ODER ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben (siehe Auszubildende)
  • Studierende an staatlichen und nichtstaatlichen bayerischen Hochschulen und (unter bestimmten Voraussetzungen) auch Studierende von außerbayerischen Hochschulen (siehe Studierende)
  • Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt (siehe Freiwilligendienstleistende)
  • Beamtenanwärter mit Dienstort in Bayern (siehe Auszubildende und siehe Studierende)

Eine Altersgrenze gibt es nicht.

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Der Preis für das bayerische Ermäßigungsticket liegt 20,- Euro unter dem des regulären Deutschlandtickets und beläuft sich aktuell auf 29,- Euro pro Monat. Wenn Sie bereits ein Semesterticket über Ihre Hochschule bezahlt haben, kann der verbleibende zu zahlende Preis noch niedriger liegen – siehe Abschnitt „Studierende“.

Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket. Es gilt bundesweit i.d.R. in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also Bussen, Straßen-, U-, S-Bahnen und Regionalzügen (z. B. RE, RB).

Weitere Details finden Sie unter www.bahnland-bayern.de/deutschlandticket

Weitere Informationen finden Sie unter bahnland-bayern.de/de/deutschlandticket bzw. auf www.d-ticket.info

Nein. Wenn Sie schon ein Abo-/Jahresticket haben, dann bestellen Sie bitte – wenn möglich – beim gleichen Unternehmen das bayerische Ermäßigungsticket mit Verweis auf Ihr bestehendes Ticket. Die meisten Unternehmen bieten einen reibungslosen Übergang mit Sonderkündigung des alten Tickets an.

Für Studierende gilt außerdem: Wenn der bisherige Verkaufspartner nicht für Ihre Hochschule zuständig ist, dann kündigen Sie bitte rechtzeitig das bestehende Abo und bestellen das bayerische Ermäßigungsticket neu.

  • Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen wie Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasium sowie an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen
  • Referendare im Vorbereitungsdienst zur Qualifikationsebene IV (bspw. Lehramtsreferendariat, Rechtsreferendariat, Vikariat)
  • Psychotherapeuten in Ausbildung oder Weiterbildung
  • Teilnehmende an Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen
  • Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen (bspw. Meisterausbildung)
  • Praktikanten, Volontäre

Auszubildende

Berechtigte Nutzer1 für das bayerische Ermäßigungsticket sind:

  • Auszubildende mit einem Berufsausbildungsvertrag
  • Schüler an einer Berufsschule (einschließlich solcher Schüler im Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr sowie in Klassen der Berufsintegration wie DK-BS, BIK, BIKV, BIKV/s, BIKV/k, BIK/V )
  • Schüler an einer Berufsfachschule
  • Studierende des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern oder des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern
  • Schüler an einer Fachschule
  • Studierende an einer Fachakademie
  • Menschen mit Behinderung bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, die eine Ausbildung im Rahmen eines Berufsbildungswerkes absolvieren
  • Beamtenanwärter der Qualifikationsebene I und II in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG)

Voraussetzung ist zudem, dass entweder der Wohnsitz im Freistaat Bayern liegt oder eine Anmeldung an einer der oben genannten Bildungseinrichtungen im Freistaat Bayern besteht.

Falls Sie als Schüler einer Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, einer Fachakademie oder des Staatsinstitut für die Ausbildung von Fach- oder Förderlehrern (nicht für Studierende und Freiwilligendienstleistende) nicht wissen, ob Sie für die Nutzung des Ermäßigungstickets berechtigt sind, dann wenden Sie sich bitte an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.


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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Im Regelfall brauchen Auszubildende einen Nachweis ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle (bei Beamtenanwärtern). Die Liste aller in Frage kommenden Bildungseinrichtungen für Auszubildende finden Sie hier, die Liste aller Dienststellen für Beamtenanwärter hier. Eine Bestätigung der Berechtigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht möglich.

Als Nachweis wird in der Regel ein bayernweit einheitliches Formular verwendet – dieses finden Sie hier. Das ausgefüllte Formular wird als Foto/Scan beim jeweiligen Verkaufspartner im Bestellprozess hochgeladen bzw. vorgezeigt.

Wenn Sie in einem Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsvertrag nach §10 Abs. 1 BBiG sind, aber generell keine Berufsschule besuchen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Diese kann in diesem Fall anstelle der Bildungseinrichtung die Berechtigung prüfen und das Formular für Sie abstempeln. Dieses Vorgehen gilt nicht für vorübergehende Abwesenheit von der Berufsschule durch Praxisphasen oder Schulferien.

Bitte schicken Sie Ihre Bestellung mind. 14 Tage vor gewünschtem Gültigkeitsbeginn ab, damit der Verkaufspartner genügend Zeit hat, Ihren Nachweis zu prüfen. Andernfalls kann der pünktliche Start Ihres Ticket-Abos nicht garantiert werden.

Einige Verkaufspartner nehmen auch Bestellungen nach der 14-tägigen Bestellfrist an und bieten eine rückwirkende Bestellung für den laufenden Monat an. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem gewählten Verkaufspartner.

Bis auf Weiteres gilt das bayerische Ermäßigungsticket nur für ganze Kalendermonate. Ein Abo-Vertrag kann zu jedem beliebigen Monat begonnen werden, nicht nur zu Beginn eines Ausbildungs-/Schuljahres.

Das bayerische Ermäßigungsticket ist als Deutschlandticket monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung. Der Berechtigungsnachweis gilt für maximal 12 Monate. Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Verkaufspartner.

Es gelten die regulären Kündigungsfristen des Deutschlandtickets. Kündigungen müssen bis zum 10. des Monats beim Verkaufspartner eingehen, um noch zum Monatsende wirksam zu werden.

Verschiedene Verkehrsunternehmen und Verbünde bieten das bayerische Ermäßigungsticket zum Verkauf an – siehe Übersicht mit Klick auf den blauen Kasten (oben) zu Informationen für Azubis & FSJ-ler. Am besten wenden Sie sich an einen Verkaufspartner in Ihrer Region!

Einige Arbeitgeber bieten an, dass Sie über diese das bayerische Ermäßigungsticket kaufen können. Bitte fragen Sie einmal bei Ihrem Arbeitgeber nach! In diesem Fall müssen Sie keinen Berechtigungsnachweis über die Berufsschule einholen und können direkt Ihr Ticket bestellen.

STUDIERENDE

Berechtigte Nutzer1 für das bayerische Ermäßigungsticket sind:

  • Studierende an staatlichen und nichtstaatlichen bayerischen Hochschulen, unabhängig vom Wohnsitz
  • Studierende an Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter außerbayerischer Hochschulen in Bayern oder an Bildungseinrichtungen, die in Bayern aufgrund von Kooperationen mit diesen außerbayerischen Hochschulen im jeweiligen Sitzland anerkannte und zugelassene Hochschulstudiengänge durchführen (wenn diese Voraussetzungen festgestellt wurden), unabhängig vom Wohnsitz (eine Liste außerbayerischer Hochschulen, die berechtigt sind, in Bayern Studiengänge durchzuführen, ist unter www.studieren-in-bayern.de veröffentlicht)
  • Studierende mit Hauptwohnsitz in Bayern, die an einer Hochschule mit bundesländerübergreifendem und in Regionen von Bayern gültigen Semesterticket studieren – dies trifft nur auf einzelne Hochschulen in der Region Ulm bis einschließlich Wintersemester 2023/24 zu
  • Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst
  • Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Studierende, welche die Qualifikation für eine Fachlaufbahn außerhalb eines Beamtenverhältnisses erwerben: Bitte folgen Sie für den Erwerb des Tickets auch den Informationen für Auszubildende.


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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Studierende an Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Landes in Bayern oder an Bildungseinrichtungen, die in Bayern aufgrund von Kooperationen mit diesen Hochschulen im jeweiligen Sitzland anerkannte und zugelassene Hochschulstudiengänge durchführen, sind zum Erwerb des Ermäßigungstickets berechtigt (s. o.). Studierende außerbayerischer Hochschulen dürfen nur dann das bayerische Ermäßigungsticket erwerben, wenn sich in diesem Sinne ihr „Studienort“ in Bayern befindet.

Eine Liste außerbayerischer Hochschulen, die berechtigt sind, in Bayern Studiengänge durchzuführen, ist unter www.studieren-in-bayern.de veröffentlicht.

Für ein Fernstudium gilt:

Studierende in einem Fernstudiengang an einer außerbayerischen Hochschule sind nur dann zum Erwerb des bayerischen Ermäßigungstickets berechtigt, wenn sie an einer o. g. Niederlassung oder Bildungseinrichtung in Bayern studieren (s. o.).

Für ein duales Studium gilt:

Ein dualer Studiengang vertieft die Praxisanteile eines Studiengangs oder integriert eine berufliche Ausbildung in Form eines Verbundstudiums.

  • Studierende in einem dualen Studiengang an einer außerbayerischen Hochschule sind nur dann zum Erwerb des bayerischen Ermäßigungstickets berechtigt, wenn sie an einer o. g. Niederlassung oder Bildungseinrichtung in Bayern studieren (s. o.).
  • Bei Studierenden, die im Rahmen eines Verbundstudiums eine integrierte berufliche Ausbildung bei einer Ausbildungsstelle in Bayern absolvieren, kann (unabhängig von den o. g. Voraussetzungen für den Erwerb des Ermäßigungstickets als Studierende) die Berechtigung zum Erwerb des Ermäßigungstickets als Auszubildende vorliegen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter „Auszubildende“.

Für jede Hochschule gibt es zugewiesene Verkaufspartner. Die Liste der Hochschulen und der jeweils zuständigen Verkaufspartner finden Sie hier.

Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III beachten bitte auch die Informationen für Auszubildende.

Im Regelfall brauchen Sie für die Bestellung Ihren Uni-Login. Über ein automatisches Authentifizierungsverfahren erhält der Verkaufspartner die korrekte Information, ob Sie im gewünschten Semester tatsächlich eingeschrieben sind. Mancherorts gibt es andere Nachweisformen, um eine Berechtigungsprüfung durchzuführen. Welche Informationen Sie genau angeben müssen, erfahren Sie auf der Webseite des Verkaufspartners Ihrer Hochschule.

Studierende an Hochschulen ohne automatisches Authentifizierungsverfahren (Übersicht siehe hier) nutzen bitte das Formular für Auszubildende. Das benötigte Formular finden Sie hier. Bitte füllen Sie den oberen Teil selbst aus. Lassen Sie dann das Formular an Ihrer Hochschule abstempeln und unterschreiben. Wählen Sie einen der Ihrer Hochschule zugeordneten Verkaufspartner aus und bestellen Sie dort Ihr Ticket. Beim Onlinekauf wird das ausgefüllte Formular als Foto/Scan hochgeladen. Übergangsweise gibt es mancherorts andere Nachweisformen, um eine Berechtigungsprüfung durchzuführen. Welche Informationen Sie genau angeben müssen, erfahren Sie auf der Webseite des Verkaufspartners.

Bitte schicken Sie Ihre Bestellung mind. 14 Tage vor gewünschtem Gültigkeitsbeginn ab, damit der Verkaufspartner genügend Zeit hat Ihren Nachweis zu prüfen.

Das bayerische Ermäßigungsticket ist als Deutschlandticket monatlich kündbar und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat bis zum Ende der Berechtigungsdauer. Der Berechtigungsnachweis gilt in der Regel maximal für die Dauer eines Semesters. Danach muss zur Fortsetzung des Abos erneut der Berechtigungsnachweis vorgelegt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Verkaufspartner.

Es gilt die reguläre monatliche Kündigungsfrist des Deutschlandtickets. Kündigungen müssen bis zum 10. des Monats beim Verkaufspartner eingehen, um noch zum Monatsende wirksam zu werden. Bis auf Weiteres gilt das bayerische Ermäßigungsticket nur für ganze Kalendermonate. Ein Abo-Vertrag kann zu jedem beliebigen Monat begonnen werden, nicht nur zu Beginn eines Semesters.

An einigen Hochschulen existieren solidarische Semestertickets, die von allen Studierenden im Voraus mit dem Semesterbeitrag bezahlt werden. In diesem Fall wird der Semesterticketpreis vollständig auf den Preis des bayerischen Ermäßigungstickets angerechnet.

Es besteht dann die Möglichkeit, sich freiwillig ein bayerisches Ermäßigungsticket als „Upgrade“ zum bestehenden Semesterticket zu kaufen. Der monatliche Aufpreis beträgt 29,- Euro abzüglich 1/6 des Semesterticketpreises und wird von den zuständigen Verkaufspartnern automatisch berechnet.

FREIWILLIGENDIENSTLEISTENDE

Wer einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder einen sonstigen Jugendfreiwilligendienst leistet, kann das bayerische Ermäßigungsticket nutzen.

Im Regelfall brauchen Freiwilligendienstleistende1 einen Nachweis ihres Trägers. Die Liste aller in Frage kommenden Einrichtungen finden Sie hier.

Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet – dieses finden Sie hier. Das ausgefüllte Formular wird als Foto/Scan beim jeweiligen Verkaufspartner im Bestellprozess hochgeladen bzw. vorgezeigt.


1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Bitte schicken Sie Ihre Bestellung mind. 14 Tage vor gewünschtem Gültigkeitsbeginn ab, damit der Verkaufspartner genügend Zeit hat, Ihren Nachweis zu prüfen. Andernfalls kann der pünktliche Start Ihres Ticket-Abos nicht garantiert werden.

Einige Verkaufspartner nehmen auch Bestellungen nach der 14-tägigen Bestellfrist an und bieten eine rückwirkende Bestellung für den laufenden Monat an. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem gewählten Verkaufspartner.

Bis auf Weiteres gilt das bayerische Ermäßigungsticket nur für ganze Kalendermonate. Ein Abo-Vertrag kann zu jedem beliebigen Monat begonnen werden, nicht nur zu Beginn eines Ausbildungs-/Schuljahres.

Das bayerische Ermäßigungsticket ist als Deutschlandticket monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung. Der Berechtigungsnachweis gilt für maximal 12 Monate. Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Verkaufspartner.

Es gelten die regulären Kündigungsfristen des Deutschlandtickets. Kündigungen müssen bis zum 10. des Monats beim Verkaufspartner eingehen, um noch zum Monatsende wirksam zu werden.

Verschiedene Verkehrsunternehmen und Verbünde bieten das bayerische Ermäßigungsticket zum Verkauf an – siehe Übersicht mit Klick auf den blauen Kasten (oben) zu Informationen für Azubis & FSJ-ler . Am besten wenden Sie sich an einen Verkaufspartner in Ihrer Region!

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