Schwarzfahren lohnt sich nicht

Menschen sitzen auf ihren Plätzen in der Bahn.

Zum 1. August 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt in allen Zügen bayerischer Verkehrsunternehmen umgesetzt. Wer nun bei einer Kontrolle ohne gültigen Fahrschein vom Zugbegleiter oder Kontrolleur angetroffen wird, muss mindestens 60,- statt 40,- Euro zahlen. Dieser Betrag kann im Nachgang auf 7,- Euro reduziert werden, sollte der Fahrgast innerhalb von zwei Wochen nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen persönlichen Zeitkarte war. Sollte ein Fahrgast unverschuldet keinen Fahrschein erwerben können, beispielsweise weil ein Automat oder Entwerter defekt war, kann dies im Nachhinein nachvollzogen werden. Daher muss sich kein Fahrgast Sorgen machen, zu Unrecht ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen zu müssen.

Die Regelung ist in ganz Deutschland einheitlich und verbindlich im Personenbeförderungsgesetz und im Allgemeinen Eisenbahngesetz festgelegt. Schwarzfahren lohnt sich nicht: Reisenden steht im Bahnland Bayern ein vielfältiges Ticketangebot zur Verfügung, sodass sie preisgünstig quer durch den Freistaat kommen – ganz gleich, ob kurze oder längere Strecken, allein oder in der Gruppe. Weitere Informationen finden Sie unter www.bahnland-bayern.de/tickets.

27.08.2015

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