BaSTi (R) - Bayerisches SPNV-Ticket Rad

Für einen Euro durch ganz Bayern

Das BaSTi (R) ist ein durch die bayerische Staatsregierung gefördertes bayernweit gültiges Tarifangebot, das allen Reisenden bei Einzelfahrten mit den Regionalzügen und S-Bahnen in Bayern zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken die preisgünstige Mitnahme ihres Fahrrades ermöglicht und somit einen Beitrag zur ökologischen Verkehrswende leistet.

Ein Mann mit Sommerhut steht in der Bahn und guckt auf sein Handy. Im Vordergrund hängt ein Fahrrad an einer Halterung.

Preis des BaSTi (R)-Tickets

Das BaSTi (R) kostet 1 Euro und ist über die digitalen Vertriebskanäle (z.B. Internetseiten, Ticket-Apps) sowie an den Fahrkartenautomaten erhältlich.
Die Beförderung von Fahrrädern mitreisender Kinder unter 6 Jahren ist unentgeltlich.
Zusammengeklappte Fahrräder oder Fahrradanhänger, die auf den vorgesehenen Ablageflächen für Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden können, werden unentgeltlich befördert.
Erstattung und Umtausch eines bereits erworbenen BaSTi (R) sind ausgeschlossen.

1 Ticketpreis

1 Euro

Die Gültigkeit des BaSTi (R)-Tickets

Das BaSTi (R) gilt für eine Fahrt mit den Regionalzügen und S-Bahnen von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb Bayerns ab dem 10. Dezember 2023.

Ausnahmen:

Strecken:
Das BaSTi (R) gilt nicht auf den folgenden Regionalverkehrslinien:

  • RE 1 München Hbf – Nürnberg Hbf (DB Regio)
  • RE 23 München Hbf – Hof Hbf (Alex-Züge - Die Länderbahn)
  • RE 25 München Hbf – Furth im Wald (Alex-Züge - Die Länderbahn)
  • RE 5 München Hbf – Rosenheim – Salzburg (BRB)
  • RB 54 München Hbf – Rosenheim – Kufstein (BRB)
  • RB 55 München Hbf – Holzkirchen – Bayrischzell (BRB)
  • RB 56 München Hbf – Holzkirchen – Lenggries (BRB)
  • RB 57 München Hbf – Holzkirchen – Tegernsee (BRB)
  • RB 92, RE 96 Memmingen – Lindau Insel (Go-Ahead)

Zeiten:
Das BaSTi (R) gilt nicht zu den folgenden Zeiten:

Ganzjährig:

  • Jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 3:00 Uhr bis 9:00 Uhr
  • An bayernweit gültigen Feiertagen sowie am 15. August (Maria Himmelfahrt)

Im Sommerhalbjahr (15.3. – 3.10.):

  • Am Wochenende (Freitag ab 12:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr)

Das BaSTi (R) wird nicht für Fahrten angeboten, deren Start- und Zielbahnhof innerhalb eines einzigen Verkehrsverbundes liegen. Befindet sich der Start- und/oder der Zielbahnhof außerhalb eines Verbundes oder liegen Start- und Zielbahnhof in verschiedenen Verbünden, kann BaSTi (R) genutzt werden.

Bei einer gewünschten Fahrradmitnahme stehen zudem auch weiterhin alle bisher gültigen Fahrradkartenangebote zur Verfügung:

Informationen zur Fahrrad-Tageskarte Bayern sowie zur Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern



Regeln zur Mitnahme von Fahrrädern:

Jede:r Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Auch Fahrräder mit einem Elektromotor bis 250 Watt Leistung (Pedelecs) dürfen mitgenommen werden. Die Fahrräder dürfen nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen und in Fahrradabteilen untergebracht werden. Die Mitnahme von Fahrrädern kann aufgrund von Platzmangel abgelehnt werden; es besteht kein Anspruch auf Beförderung.

Auf Mehrzweckflächen, die z.B. auch für den Transport von Rollstühlen, Kinderwagen oder Traglasten vorgesehen sind, haben Reisende mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Traglast Vorrang.

Sofern ausreichend Platz vorhanden ist dürfen auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden. Im Zweifel entscheidet das Zugpersonal über die Mitnahme.

Lastenfahrräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

 

Verbünde:

Informationen zu den Fahrrad-Tickets in den Verbünden:

 

Haben Sie noch Fragen?

BaSTi(R) steht für Bayerisches Schienenpersonennahverkehrsticket Rad.

Das BaSTi (R) ist ein durch die bayerische Staatsregierung gefördertes bayernweit gültiges Tarifangebot, das allen Reisenden bei Fahrten mit den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Bayern zu bestimmten Zeiten die preisgünstige Mitnahme ihres Fahrrades ermöglicht und somit einen Beitrag zur ökologischen Verkehrswende leistet. Das neue Fahrradticket wird zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 eingeführt.

Das BaSTi (R) ermöglicht die Fahrradmitnahme für 1 Euro pro einfacher Fahrt von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb des Geltungsbereichs.
Die Beförderung von Fahrrädern mitreisender Kinder unter 6 Jahren erfolgt unentgeltlich.
Auch zusammengeklappte Fahrräder oder Fahrradanhänger, die auf den vorgesehenen Ablageflächen für Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden können, werden unentgeltlich befördert.

Das BaSTi (R) ist an den Fahrausweisautomaten der teilnehmenden Verkehrsunternehmen erhältlich. Der digitale Vertrieb des BaSTi (R) befindet sich derzeit noch in Umsetzung und sollte in Kürze verfügbar sein.

Das BaSTi (R) gilt für eine Fahrt mit den SPNV-Zügen von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb des Geltungsbereiches.

Den Geltungsbereich von BaSti (R) kann man der Karte auf unserer Seite entnehmen.

Das BaSTi (R) wird nicht für Fahrten angeboten, deren Start- und Zielbahnhof innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines einzigen Verkehrsverbundes liegen.
Es ist nicht gültig auf Strecken und in Zügen, die gemäß Geltungsbereich ausgeschlossen sind.

  • Im Zeitraum vom 15. März bis zum 03. Oktober jeden Jahres:
    • jeweils montags bis freitags in der Zeit von 03:00 Uhr bis 09:00 Uhr
    • freitags ab 12:00 Uhr bis montags 03:00 Uhr
    • an bayernweit gültigen Feiertagen, sowie am 15. August (Maria Himmelfahrt)
  • Im Zeitraum vom 04. Oktober bis zum 14. März jeden Jahres:
    • jeweils montags bis freitags in der Zeit von 03:00 Uhr bis 09:00 Uhr

Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Auch Fahrräder mit einem Elektromotor bis 250 Watt Leistung (Pedelecs) dürfen mitgenommen werden. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, dürfen auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden. Im Zweifel entscheidet das Zugpersonal über die Mitnahme.

Lastenfahrräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/ oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

Ja, jede:r mit BaSTi (R) Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Ausnahme: Mitreisende Kinder unter 6 Jahren dürfen ihr Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
Auch zusammengeklappte Fahrräder oder Fahrradanhänger dürfen unentgeltlich mit, wenn sie auf den vorgesehenen Ablageflächen für Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden können.

Für diesen Fall müssen andere gültige Fahrradtickets erworben werden, siehe z. B. Fahrrad-Tageskarte Bayern.

Ja, diese gibt es, siehe Fahrrad-Tageskarte Bayern oder die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern.

Die Fahrräder dürfen nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen und in Fahrradabteilen untergebracht werden. Bei Platzmangel kann die Mitnahme abgelehnt werden.
Auf Mehrzweckflächen, die z. B. auch für den Transport von Rollstühlen, Kinderwagen oder Traglasten vorgesehen sind, haben Reisende mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Traglast Vorrang.

Stand: Dezember 2023

Zurück

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.